Jan 29

Neue Kriterien ab dem 01.02.2021 und 02.02.2021

1. Februar 2021   12. FORTSCHREIBUNG DER EMPFEHLUNGEN
2. Februar 2021   13. FORTSCHREIBUNG DER EMPFEHLUNGEN

Am 30.11.2020 erfolgt die 12. Fortschreibung des Kriterienkataloges, die ab 01.02.2021 in Kraft tritt.
Direkt anschließend, ab 02.02.2021, tritt die 13. Fortschreibung des Kriterienkataloges in Kraft, die am 25.01.2021 erfolgte.
Unter Präqualifizierung bzw. Präqualifizierungskriterien haben wir die neuen Unterlagen zum Download bereitgestellt.