Zertifizierungsvereinbarung

Bei der DGP® wird nicht zwischen Grundleistungen, Versorgungsbereichen, Änderungen etc. differenziert, wie dies im Rahmen der Vereinbarung zur Präqualifzierung vorgeschlagen worden ist. Bei der DGP® zahlen Sie eine echte Flatrate, die Ihre Liquidität schont.

Gegenstand der nachfolgenden Vertragsvereinbarungen sind die durch die

Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH
Münsterstraße 5, 44534 Lünen
(nachfolgend  DGP®  genannt)

angebotenen Dienstleistungen, und die für die Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens – für alle Scopes – maßgeblichen
Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der DGP®.

Download Zertifizierungsvereinbarung

Mitgeltende Unterlagen sind:

Anlage 1: das Zertifizierungsprogramm
(Ablauf und Regularien der Präqualifizierung)

Zertifizierungsprogramm

Anlage 2: die Gebührenordnung
(jeweils in aktueller Form)

Gebührenordnung

Anlage 3: Scopes
(Aufteilung bezüglich der Versorgungsbereiche)

Scopes

Alle Anlagen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Die DGP®  behält sich vor, die Anlagen 1, 2 und 3 bei Änderungen der rechtlichen oder gesetzlichen Grundlagen mindestens 1-mal jährlich ändern zu können. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen in Ihren Aufträgen / Auftragsbestätigungen werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung ausdrücklich von der DGP®bestätigt worden ist.

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