Präqualifizierungs-
verfahren

Gemäß § 126 SGB V müssen sich die Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln durch eine Präqualifizierungsstelle bestätigen lassen. Diese Bestätigungen sind von jeder Krankenkasse anzuerkennen.

Mit Ihrem Antrag auf Präqualifizierung haben Sie die entsprechenden Anforderungen aus den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nachzuweisen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die berufliche Qualifikation der fachlichen Leiter sowie allgemeine und versorgungsspezifische Anforderungen. Die von Ihnen zu erfüllenden Anforderungen richten sich maßgeblich nach Ihrem Tätigkeitsbereich: Sie sind z.B. abhängig von den Versorgungbereichen, in denen Sie tätig sind, dem von Ihnen gewählten Versorgungsweg und den Betriebsstätten bzw. Filialen, über die Sie die Versorgung der Versicherten gewährleisten.

Erfolgreich präqualifiziert

Spricht die DGP® die Präqualifizierung aus, so erhalten Sie ein Zertifikat mit Auflistung der Versorgungsbereiche,  für die Ihre Betriebsstätte präqualifiziert wurde.  Zeitgleich wird der GKV-Spitzenverband hierüber informiert. Durch diese elektronisch vorgeschriebene Datenübermittlung wird sichergestellt, dass jede gesetzliche Krankenkasse sofort nachvollziehen kann, dass Ihr Betrieb durch die DGP® für bestimmte Versorgungsbereiche präqualifiziert worden ist. Darüber hinaus führen die Leistungserbringer den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen durch Vorlage des Zertifikates.

Die erteilte Präqualifizierung ist fünf Jahre gültig!

Präqualifizierung verlängern

Damit Ihre Präqualifizierung auch nach dem gültigen Zeitraum von fünf Jahren weiterhin Bestand hat, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung der bestehenden Präqualifizierung stellen.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, müssen Sie spätestens sechs Monate vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist bei uns die vollständigen Nachweisunterlagen einreichen, damit wir Sie für weitere fünf Jahre präqualifizieren können. Der rechtzeitige Eingang des Folgeantrages ist besonders wichtig, da bei vollständigen und fristgerecht eingereichten Unterlagen die bisher erteilte Präqualifizierungsbestätigung bis zur abschließenden Entscheidung durch uns aufrechterhalten bleibt. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Präqualifizierung selbst bei längeren Bearbeitungszeiten nicht erlischt.

Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig über den Ablauf der Fristen informieren, damit Sie Ihren Antrag bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist bei uns einreichen können.

Bei weiteren Fragen zum Präqualifizierungsverfahren, helfen wir Ihnen gerne weiter.