Neu aufgenommen wurden folgende Versorgungsbereiche:
- 03F15 – Trink- und Sondennahrung (keine Verkapselung)
- 31F15 – Orthopädische Maßschuhe bei diabetischen Fußsyndrom, Diabetesadaptierte Fußbettungen, Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom, Gehstöcke, Strumpfanziehhilfen, Hilfsmittel zur Narbenkompression, Bein.
Der Versorgungsbereich 31A wird um die Hilfsmittel reduziert, die im Rahmen der diabetischen Fußversorgungen abgegeben werden, und beinhaltet jetzt nur noch: Orthopädische Maßschuhe ohne diabetische Fußversorgung, Schuhe, industriell hergestellt Konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker, Schuhzurichtungen, Gehstöcke, Strumpfanziehhilfen, Hilfsmittel zur Narbenkompression, Bein
Die Beantragung der neu geschaffenen Versorgungsbereiches 03F15 sowie 31F15, und die dadurch bedingte Ausstellung eines neuen Zertifikats, kann erst mit Stichtag der Freigabe des Kriterienkatalogs, also ab dem 01.01.2022, erfolgen.
Zur Erweiterung Ihrer Präqualifizierung benutzen Sie bitte den in unserem Portal hinterlegten Änderungsantrag ‚Erweiterung der Versorgungsbereiche‘ und fügen diesem die ab dem 15.12.2021 in unserem Portal neue hinterlegte Eigenerklärung E06 (Nachweis u. a. über die Transportbedingungen) bei.
Liegt für ein gültigen Vertrag nach § 127 SGB V zur Versorgung mit enteraler Ernährung vor, ist dieser gültig, auch über den 01.01.2022 hinaus. Es wird daher ein Übergang möglich sein.
Die Absolvierungsfrist für die Weiterbildung Stoma – VB 29A – wurde aufgrund der Pandemie um jeweils 24 Monate verlängert.
Die Überprüfung der Erfüllung dieser Anforderung erfolgt ab dem 01.01.2024 bzw. 01.01.2025 im Rahmen der (Re-)Präqualifizierungen und/oder Überwachungen.
Weitere Änderungen entnehmen Sie bitte den vom GKV-Spitzenverband erstellten ‚ÄNDERUNGEN UND BEGRÜNDUNGEN‘ sowie dem KRITERIENKATALOG im Änderungsmodus.
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