Nov 03

AH-Schulen Zertifizierung

Voraussichtlich ab dem 15.11.2023 wird Ihnen unser Portal hierfür zur Verfügung stehen. Dann finden Sie auf unserer DGP-Webseite alle benötigten Infos zu:

  • dem Ablauf der Zertifizierung
  • den vertraglichen Vereinbarungen als Muster
  • den anfallenden Gebühren

sowie den Zugang zu unserem DGP-Zertifizierungs-Portal. Bitte beachten sie an dieser Stelle, dass:

  • die DGP® Zertifizierungen von AH-Schulen nach §12i des BGG durchführt. Dieses betrifft lediglich einen Teil der AHundV (hier § 29 Absatz 1 und Anlage 7). Es betrifft ausdrücklich nicht die Zertifizierung von AH-Prüfern oder die Beratung für Menschen, die einen passenden AH suchen.
  • die DGP eine digital arbeitende Zertifizierungsstelle Daher werden Sie ein Minimum an technischer Ausstattung (PC, Laptop), einen Internetanschluss und eine aktuell E-Mail-Adresse benötigen, um bei uns einen Antrag auf Zertifizierung stellen zu können. Papierhafte Dokumente und Nachweise wird die DGP®  nicht annehmen oder verarbeiten. Alle benötigten Dokumente und Nachweise müssen Sie einscannen oder über ein Foto digitalisieren.
  • die Kommunikation zwischen Ihnen und der DGP® über notwendige und evtl. fehlende oder nicht ausreichende Nachweise ausschließlich über das DGP-Portal oder Email-Korrespondenz erfolgen wird.
  • die Zertifizierung der AH-Schulen keine Präqualifizierung im Hilfsmittelbereich Daher muss eine gesonderte Anmeldung und Beantragung im Portal erfolgen. Der Aufwand der Zertifizierung und die damit einhergehende Kostenstruktur werden sich von einer PQ stark unterscheiden.
  • die DGP® die Abrechnung mit ihren Kunden ausschließlich über das Lastschrift-Verfahren durchführt. Dazu wird es notwendig sein, dass Sie Ihre Kontodaten im gesicherten Portal hinterlegen. Eine andere Möglichkeit der Rechnungsstellung wird nicht angeboten.
  • je nachdem, welche Assistenzhunde-Art und welche Ausbildungsform Sie im Portal beantragen werden, möglicherweise eine kostenpflichtige Betriebsbegehung bei Ihnen vor Ort notwendig wird