Zertifizierungsverfahren

Gemäß §12i Absatz 1 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) unterliegt eine Ausbildungsstätte, die Assistenzhunde nach §12f ausbildet, der Zulassung durch eine fachliche Stelle (Zertifizierungsstelle). Die Zulassung ist jährlich durch die fachliche Stelle zu überprüfen. Grundlage zur Prüfung und Zulassung der Ausbildungsstätten ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) Anlage 7 zu §29 Absatz 1 Satz 3 „Zulassung von Ausbildungsstätten“.

Mit Ihrem Antrag auf Zertifizierung haben Sie die entsprechenden Anforderungen aus der AHundV, Anlage 7 nachzuweisen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die berufliche Qualifikation der fachlichen Leiter sowie der Umsetzung und Einhaltung der in der Erlaubnis nach §11 TierSchV geforderten Nachweise.

Die von Ihnen zu erfüllenden Nachweise richten sich unteranderem nach ihrer Ausbildungsmethode (Fremdausbildung / Selbstausbildung) sowie nach den von Ihnen ausgebildeten Assistenzhundearten.

Erfolgreich zertifiziert

Spricht die DGP® die Zertifizierung aus, so erhalten Sie ein Zertifikat mit Auflistung der Assistenzhundearten, die für Ihren Betrieb zertifiziert wurden.

Die erteilte Präqualifizierung ist fünf Jahre gültig!

Zertifizierung verlängern

Damit ihre Zertifizierung auch nach dem gültigen Zeitraum von fünf Jahren weiterhin Bestand hat, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung der bestehenden Zertifizierung stellen.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, müssen Sie spätestens sechs Monate vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist bei uns die vollständigen Nachweisunterlagen einreichen, damit wir Sie für weitere fünf Jahre zertifizieren können. Der rechtzeitige Eingang des Folgeantrages da bei vollständigen und fristgerecht eingereichten Unterlagen die bisher erteilte Zertifizierungsbestätigung bis zur abschließenden Entscheidung durch uns aufrechterhalten bleibt. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Zertifizierung selbst bei längeren Bearbeitungszeiten nicht erlischt.

Wir werden Sie selbstverständlich rechtzeitig über den Ablauf der Fristen informieren, damit Sie Ihren Antrag bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der Fünf-Jahresfrist bei uns einreichen können.

Bei weiteren Fragen zum Zertifizierungverfahren, helfen wir Ihnen gerne weiter.