Zertifizierungsvereinbarung

Bei der DGP® wird nicht zwischen Grundleistungen, Versorgungsbereichen, Änderungen etc. differenziert, wie dies im Rahmen der Vereinbarung zur Zertifizierung vorgeschlagen worden ist.

Gegenstand der nachfolgenden Vertragsvereinbarungen sind die durch die

Deutsche Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen mbH
Münsterstraße 5, 44534 Lünen
(nachfolgend  DGP®  genannt)

angebotenen Dienstleistungen, und die für die Durchführung des Zertifizierung maßgeblichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der DGP®.

Download Zertifizierungsvereinbarung

Mitgeltende Unterlagen sind:

Anlage 1: das Zertifizierungsprogramm
(Ablauf und Regularien der Zertifizierung)

Zertifizierungsprogramm

Anlage 2: die Gebührenordnung
(jeweils in aktueller Form)

Gebührenordnung

Alle Anlagen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Die DGP®  behält sich vor, die Anlagen bei Änderungen der rechtlichen oder gesetzlichen Grundlagen mindestens 1-mal jährlich ändern zu können. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen in Ihren Aufträgen / Auftragsbestätigungen werden nur Vertragsinhalt, wenn ihre Geltung ausdrücklich von der DGP®bestätigt worden ist.

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