Fälligkeit der Vergütung die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Antragsannahme die Abbuchung erfolgt im Lastschriftverfahren die Folgefakturierung erfolgt jeweils 12 Monate später By DGP Webmaster|2026-07-02T12:54:29+02:002. Juli 2026|Sonderentgelte|Kommentare deaktiviert für Fälligkeit der Vergütung